1. Anwendung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Angebote und Verträge der Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts BPG Germany B.V. Anwendung (nachstehend „BPG“ genannt). 1.2 Durch den Vertragsabschluss mit BPG verzichtet der Vertragspartner auf eventuell von ihm vorformulierte Bedingungen, unabhängig von deren Bezeichnung. Somit finden auf alle unsere Verträge ausschließlich die von BPG vorformulierten Bedingungen Anwendung.
2. Angebote, Abschluss und Änderung des Vertrages
2.1 Alle von BPG erstellten Angebote sind unverbindlich. Erst durch die schriftliche (Auftrags-) Bestätigung der BPG oder die tatsächliche Ausführung durch BPG kommt der Vertrag zustande. Auftragsänderungen sind für BPG nur verbindlich, sofern diese Änderungen schriftlich von BPG bestätigt beziehungsweise tatsächlich durch BPG ausgeführt wurden. 2.2 Vereinbarte Lieferzeiten gelten nie als endgültige Lieferzeiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung befindet sich BPG erst nach schriftlicher Anmahnung in Verzug. 2.3 Sämtliche Angaben und/oder Hinweise von BPG zu ihren Produkten und/oder Dienstleistungen (wie Auflage, Größe, Veröffentlichungsfrequenz, Druckverfahren, Umfang und Art der Adressendatei, Anzahl Abonnements bzw. Auflagen, Gewichte, Umfang pro Ausgabe usw.) erfolgen nach bestem Wissen und völlig unverbindlich. Abweichungen und/oder Änderungen, ungeachtet deren Art und Umfang, behält BPG sich ausdrücklich vor.
3. Tarife und Preise
3.1 BPG ist jederzeit berechtigt, die vereinbarten Tarife und/oder Preise zu ändern. Wenn der Vertragspartner von BPG ein Verbraucher ist (somit eine natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufes oder Unternehmens handelt), ist dieser zur Vertragsauflösung berechtigt, wenn die Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. 3.2 Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. BPG ist berechtigt, jede Änderung des Mehrwertsteuer-Satzes an den Vertragspartner weiterzuberechnen.
4. Zahlung
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Rechnungen von BPG innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung bar zu begleichen. Jegliches Aufrechnungsrecht ist ausgeschlossen. 4.2 Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung befindet sich der Vertragspartner in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Der Vertragspartner ist – unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen – verpflichtet, vom Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zur vollständigen Begleichung der noch ausstehenden Beträge Zinsen auf Jahresbasis in Höhe des jeweils aktuellen gesetzlichen Zinssatzes, erhöht um 3 %, zu zahlen. 4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs sind alle gerichtlichen Verfahrens- und Vollstreckungskosten sowie die Verwaltungsgebühren und außergerichtlichen Einzugsgebühren vom Vertragspartner zu tragen. Die außergerichtlichen Einzugsgebühren belaufen sich mindestens auf 10 % des Rechnungsbetrages mit einem Mindestsatz von € 150. 4.4 BPG ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss, Sicherheit für die Zahlung bzw. Vorauszahlung zu verlangen, verbunden mit einem Aufschub der Vertragserfüllung durch BPG, bis die Sicherheit geleistet wurde und/oder die Vorauszahlung bei BPG eingegangen ist. 4.5 Sämtliche gelieferten Produkte bleiben Eigentum der BPG bis zur vollständigen Zahlung dessen, was der Vertragspartner BPG aufgrund irgendeiner Lieferung einschließlich Zinsen und Gebühren schuldet.
5. Auflösung
5.1 BPG kann in den nachstehenden Fällen den Vertrag mit dem Vertragspartner per Einschreiben und ohne gerichtliche Beteiligung fristlos kündigen, ohne dass sich daraus für BPG eine Schadensersatzpflicht ergibt: 5.1.1 Wenn der Vertragspartner gerichtlichen Zahlungsaufschub oder Insolvenz beantragt oder das Insolvenzverfahren über den Vertragspartner eröffnet wird oder der Vertragspartner außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Vergleich anbietet oder wenn ein Bestandteil des Vermögens des Vertragspartners beschlagnahmt wird. 5.1.2 Wenn der Vertragspartner seinen Geschäftsbetrieb einstellt, nicht länger seinen satzungsgemäßen Zweck anstrebt, seine Auflösung beschließt oder auf andere Weise seine Rechtspersönlichkeit verliert oder sein Unternehmen einem Dritten überträgt oder fusioniert. 5.1.3 Wenn der Vertragspartner eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und er diesen Mangel nicht innerhalb von sieben Kalendertagen, nachdem er von BPG schriftlich dazu aufgefordert wurde, behoben hat. 5.1.4 Wenn BPG die Herausgabe des betreffenden Produktes oder die betreffende Dienstleistung einstellt. 5.2 Die sonstigen der BPG gesetzlich zustehenden Rechte im Falle der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vertragspartner, beispielsweise das Recht, Vertragserfüllung und/oder vollständigen Schadensersatz zu verlangen, bleiben von den Bestimmungen des vorigen Absatzes unberührt.
6. Geistige Eigentumsrechte
Die geistigen Eigentumsrechte und ähnliche Rechte, darunter die Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, verwandten Schutzrechte, Rechte auf Leistungsschutz inklusive der Datenbankrechte an allen Veröffentlichungen der BPG und sonstigen informativen Produkten stehen der BPG und/oder ihren Lizenzgebern zu. Keine Inhalte aus den Veröffentlichungen bzw. informativen Produkten der BPG dürfen ohne ausdrückliche, vorhergehende schriftliche Genehmigung der BPG durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm, Bildplatte, Magnetscheibe oder Magnetband, Speicherung in einem abrufbaren System, auf das auch Dritte Zugriff haben, oder sonstige Weise elektronisch oder mechanisch vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden.
7. Personenbezogene Daten
BPG speichert Daten natürlicher Personen zur Erfüllung der (Abonnement-) Verträge und wenn Personen zu Dienstleistungszwecken mit BPG Kontakt haben. Diese Daten werden dazu verwendet, einen Vertrag auszuführen und Personen über für sie interessante Produkte und Dienstleistungen von BPG und sorgfältig ausgewählten Dritten zu informieren. Wenn eine natürliche Person diese Informationen nicht erhalten möchte, kann sie dies schriftlich mitteilen an: BPG Germany BV Im Hammereisen 27B 47559 Kranenburg
8. Höhere Gewalt
8.1 Wenn BPG berechtigterweise der Meinung ist, dass aufgrund höherer Gewalt (Umstand, auf den BPG keinen Einfluss hat) ein Vertrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, ist BPG berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Ausführung des Vertrages vorübergehend auszusetzen, ohne dass sich daraus irgendeine Schadensersatzpflicht für BPG ergibt. 8.2 Als höhere Gewalt gelten unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: Kriegsgefahr, Krieg, Aufruhr, Schäden durch Kriegshandlungen, Streiks, Boykott, Betriebsstörung, Störungen im Verkehr oder Transport, Störungen in (Daten-) Netzwerken, Maßnahmen von Behörden, Rohstoffmangel, Naturkatastrophen, Feuer, Atomkernreaktionen, Maschinenbruch und darüber hinaus jede Situation, in der die vollständige oder teilweise Vertragserfüllung der BPG nicht zugemutet werden kann. 8.3 Wenn BPG beim Eingreifen höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits geleisteten Teil bzw. den Teil, den sie leisten kann, separat in Rechnung zu stellen und ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als wenn ein separater Vertrag abgeschlossen worden wäre.
9. Haftung und Reklamation
9.1 Die Haftung der BPG, der Mitarbeiter der BPG und der Personen, für die BPG verantwortlich und/oder haftbar ist, für Schäden, darunter auch indirekte Schäden (inklusive Verzugsschäden und Gewinnausfall), die der BPG zuzurechnen sind, beschränkt sich in allen Fällen auf den Rechnungswert des Vertragsbestandteils, aus dem sich die Haftung ergibt. 9.2 Sämtliche (redaktionelle) Informationen, darunter auch Ratschläge, Ideen, Meinungen und/oder Anweisungen, wurden sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt; BPG und die Autoren leisten jedoch in keiner Weise Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen. BPG und die Autoren haften daher nicht für Schaden, gleich welcher Art, der aus Handlungen und/oder Entscheidungen hervorgeht, die auf den genannten Informationen basieren. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich geraten, diese Informationen nicht isoliert zu verwenden, sondern sich immer auf seine professionellen Kenntnisse und professionelle Erfahrung zu verlassen und die herangezogenen Informationen zuerst zu überprüfen. Der Inhalt der Anzeigen wurde von den oder im Namen der Inserenten abgefasst und wird von BPG nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft. BPG haftet nicht für den Inhalt und die Aufmachung der Anzeigen. 9.3 Der Vertragspartner hat BPG Ersatz zu leisten für jegliche Haftung gegenüber Dritten, die sich aus seinem Auftrag ergeben sollte, sowie für jegliche Haftung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Benutzung oder im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Vertragspartner die von BPG herausgegebenen Veröffentlichungen und andere informative Produkte nicht benutzen kann. 9.4 Reklamationen zur (Auftrags-) Bestätigung sind vor der Vertragserfüllung durch BPG, jedenfalls aber innerhalb von acht Tagen nach dem Versand der (Auftrags-) Bestätigung, BPG schriftlich mitzuteilen. 9.5 Reklamationen zur Vertragserfüllung durch BPG sind dieser umgehend schriftlich mitzuteilen, jedenfalls innerhalb von acht Tagen, nachdem die mangelhafte Leistung festgestellt wurde, oder innerhalb von acht Tagen, nachdem die mangelhafte Leistung hätte festgestellt werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner gegenüber BPG keine Rechte mehr geltend machen.
10. Sonstiges
10.1 BPG ist berechtigt, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Verpflichtungen ohne weitere Genehmigung des Vertragspartners einem Unternehmen zu übertragen, mit dem sie in einer Gruppe zusammengeschlossen ist, oder einem Dritten im Rahmen einer Übertragung (eines Teils) des Unternehmens von BPG. 10.2 BPG ist zur Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Änderungen finden auch auf bereits abgeschlossene Verträge Anwendung. BPG wird solche Änderungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag ab dem Inkrafttreten der geänderten Bedingungen zu kündigen, wenn er die geänderten Bedingungen nicht akzeptiert. 10.3 Im Falle einer Namens- und/oder Adressänderung hat der Vertragspartner BPG sowohl die alten als auch die neuen Daten schriftlich mindestens vierzehn Tage vor der Änderung mitzuteilen. 10.4 Wenn und sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertragspartner, der Verbraucher ist (also eine natürliche Person die nicht in der Ausübung ihres Berufs oder Unternehmens handelt) unangemessen benachteiligt und der Vertragspartner diese Bestimmung aufhebt, so wird diese Bestimmung durch eine neue ersetzt, die keine unangemessene Benachteiligung darstellt und möglichst die Interessen von BPG schützt.
11. Streitigkeiten und geltendes Recht
Alle Streitigkeiten, die sich aus den von BPG abgeschlossenen Verträgen ergeben, werden dem zuständigen Richter in Arnhem zur Entscheidung vorgelegt. BPG ist zudem berechtigt, Streitigkeiten mit einem Vertragspartner, der ein Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die nicht in der Ausübung ihres Berufs oder Unternehmens handelt) dem nach dem Gesetz örtlich zuständigen Richter vorzulegen. Wenn dies ein anderer Richter als der Richter in Arnhem ist und BPG den Streitfall dem Richter in Arnhem zur Entscheidung vorlegt, so ist der Verbraucher berechtigt, innerhalb von 6 Wochen, nachdem BPG schriftlich diese Bestimmung in Anspruch genommen hat, für eine Entscheidung des Streitfalls durch den gesetzlich zuständigen Richter Sorge zu tragen. Auf alle mit BPG abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UNKaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.